Es genügt nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben; es muss auch durchgesetzt werden.
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RECHTSANWALT
DR. ROBERT AFLENZER

 
Verteidiger in Strafsachen
 
Bürgermeister der
Marktgemeinde Pucking
 
Neubauerstraße 14/1
A-4050 TRAUN
 
Tel. 07229 21110
Fax: 07229 21823
Kanzleizeiten
 
Mo - Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di + Do 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 
Termine nach Vereinbarung
(auch außerhalb der
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WARUM SIND ANWALTSKOSTEN SO HOCH

Mandanten fragen oft: Weshalb eigentlich kommt es vor, dass ein Rechtsanwalt für 1/2 Stunde Arbeit 200,00 € verlangen kann? Auf eine 38,5-Stunden-Woche hochgerechnet müsste jeder Anwalt dann eine Luxuskarosse vor der Tür und seine Villa in kürzester Zeit abbezahlt haben. Was also berechtigt ihn, ein derart hohes Honorar zu verrechnen?
 
Ganz einfach: Der Anwalt erbringt eine
hochspezialiserte Expertenleistung, die eine langjährige Ausbildung (Matura, Studium und eine anschließende   5-jährige Ausbildung mit strenger Zulassungsprüfung sind die Mindestvoraussetzungen, es gibt daher nur äußerst selten einen Anwalt unter 30), eine ständige Weiterbildung, ein sehr hohes Maß an Verantwortung und Einfühlungsvermögen erfordert. Schon vor diesem Hintergrund wäre der Lohn eines Lagerarbeiters hier nicht gerechtfertigt.
 
Die Anwaltskosten werden aber auch aus anderen Gründen unrichtig eingeschätzt:
 
Das Anwaltshonorar ist nicht gleich hoch für den gleichen
Arbeitsumfang, es kommt vielmehr auf die Höhe des Streitwertes an. Der Gesetzgeber hat eine Abstufung des Honorars nach der finanziellen Bedeutung für den Mandanten vorgenommen. Mit anderen Worten, wenn es um einen Ferrari geht, muss der Anwalt eine höhere Verantwortung übernehmen, als bei einem Fiat Panda. Diese Verantwortung schlägt sich auch im Honorar nieder. Das ist insofern nicht ungerecht, als dass jemand, der um einen Ferrari streitet sich auch eher diese Gebühren leisten kann.
 
Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Anwalt nicht nur arbeitet, wenn Sie ihm dabei zusehen. Er bereitet sich auf das Gespräch vor, prüft die Akte in regelmäßigen Abständen und sichtet die
Rechtsprechung zu den Rechtsfragen. Davon bekommen Sie nichts mit und dennoch arbeitet der Anwalt hier am Fall. Oft ist auch das Ergebnis einer stundenlangen Recherche und Fallprüfung in einem Satz zusammengefasst. "Wir lehnen Ihren Anspruch ab." Diesem Satz sieht man nicht an, wie viel Arbeit dahinter steckt.
 
Von einigen Mandanten wird die
Einnahme des Anwalts oft mit dessen Gewinn gleichgestellt.
 
Der Anwalt ist ein
Dienstleister, der seine Leistungen nur höchstpersönlich erbringen kann. Er hat dabei zwar Personal, deren Kosten darf er anders, als der Handwerker dem Auftraggeber nur in ganz seltenen, gesetzlich geregelten Fällen in Rechnung
stellen. Auch die Kosten für Schreibkräfte und andere Hilfspersonen sind bei der Berechnung eines Stundensatzes einbezogen.
 
Zudem fallen für den Anwalt Kosten an, die dem Mandanten oft verborgen bleiben. So ist der Anwalt verpflichtet, ähnlich, wie ein Autofahrer, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit der Mandant im Falle einer Falschberatung seinen Schaden erstattet bekommt. Je größer die Streitwerte, desto größer auch die Versicherungsprämien.
 
Der sorgfältig arbeitende Anwalt hat sich auch ständig über neue
Gerichtsentscheidungen, Gesetzgebungsvorhaben und Rechtslagen zu informieren. Dazu gehört das Abonnement von teuren Spezialzeitschriften, die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die ständige Erneuerung der Bibliothek sowie der Zugang zu juristischen Rechercheportalen.
 
Weitere Kosten, wie
Umsatzsteuer, Büromiete, Porto und Büromaterial, die üblichen Versicherungen, Anschaffung, Wartung und Erneuerung technischer Geräte fallen selbstverständlich auch an.
 
Im Ergebnis entfallen in durchschnittlichen Einzelkanzleien von jedem eingenommenen Euro 50 Cent (bei sehr "schlanker Kostenstruktur") bis sogar 90 Cent auf die Kosten. Den Rest muß der Anwalt selbstverständlich so wie Jeder versteuern.
 
Vergessen werden darf auch nicht, dass der Anwalt
keine 38,5- Stunden-Woche hat und nicht jede Stunde, die er im Büro verbringt, abrechnen kann. Die eigentliche Mandatsbearbeitung nimmt nur einen Bruchteil der anwaltlichen Arbeiten ein. Zu diesen kommen organisatorische Arbeiten wie Aktenverwaltung und Terminsüberwachung, Überwachung des Posteingangs, Öffentlichkeitsarbeit, Akquise neuer Mandanten und vieles mehr. Diese Tätigkeiten werden dem Anwalt - anders, als einem Arbeitnehmer - nicht vergütet.
 
Der Anwalt hat auch – anders als ein Arbeitnehmer – viele
unentgeltliche Leistungen (etwa als Verfahrenshelfer) zu erbringen und ist verpflichtet, Jahr für Jahr tage-, ja teilweise sogar wochenlang “gratis” zu arbeiten.
 
Fernsehserien, in denen die Anwälte große Autos fahren und schon Mittags nach getaner Arbeit in den eigenen Swimmingpool steigen sind also nur eins - Fernsehserien eben!