Schwerpunktmäßig befasse ich mich mit nachstehenden Themenbereichen:
Wirtschaftsrecht/Zivilrecht:
Durch die langjährige Vertretung von Wirtschaftsunternehmen biete ich im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufen, Rechtstreitigkeiten vor Handels- und Zivilgerichten, aber auch vor Schiedsgerichten, fundierte Kenntnisse und wertvolle praktische Erfahrungen zur Lösung Ihrer Probleme an.
Besonders gerne beschäftige ich mich mit "vielschichtigen Rechtsproblemen", maßgeschneiderten Vertragswerken und aufwendigen Rechtsmitteln an die Ober- und Höchtsgerichte, die auch ausgefeilte Kenntnisse des Prozessrechtes erfordern.
Ehe- und Familienrecht:
In diesem Bereich gilt es, menschliche und rechtliche Probleme zu erkennen, auseinander zu halten und im Rahmen des Gestaltbaren zu lösen. Oft ist eine begleitende Mediation oder psychologische Betreuung geboten, wofür ich fähige Partner aus diesen Berufsgruppen empfehlen und beiziehen kann.
Im Bereich des Scheidungsrechtes gilt es zuerst, die Möglichkeiten der oft vorteilhafteren und rascheren einvernehmlichen Scheidung auszuloten; gleichwohl nicht "um jeden Preis". Wesentlich ist es natürlich auch, die Auswirkungen der Scheidung auf sozialrechtliche Ansprüche (Pension, Witwenpension, Krankenversicherung) zu prüfen.
Im Bereich der sogenannten streitigen Scheidung ist Fingerspitzengefühl und taktisches Geschick erforderlich. Der größte Teil von Scheidungsklagen mündet noch in "einvernehmliche Scheidungen"; nur in den seltensten Fällen sind die gefürchteten jahrelangen Streitigkeiten mit einem anschließenden Aufteilungsverfahren unvermeidlich.
Vor allem im problematischen und wirtschaftlich wichtigen Unterhaltsrecht (Ehegatten- und Kindesunterhalt), bin ich sehr aktiv und konnten bereits wichtige Entscheidungen erwirken.
Opfer häuslicher Gewalt werden rasch und engagiert betreut.
Miet- und Liegenschaftsrecht:
Das vielfach novellierte Mietrecht ist fast eine "eigene Wissenschaft". Ein laienhafter Umgang damit kann zu unwiderbringlichen Schäden führen. Lassen Sie sich etwa vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt darüber beraten, welche Befristungen durchsetzbar sind.
Liegenschaftsrecht, vor allem Kaufverträge, Liegenschaftsteilungen, Schenkungen, Wohnungseigentumsbegründung en, Bauträgervertragsrecht, etc, sind eine meiner Kernkompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch im Grundbuchsrecht.
Meine Klienten sind bei Treuhandabwicklungen durch das elektronische Treuhandbuch der Rechstanwaltskammer umfassend geschützt und versichert.
Schadenersatzrecht allgemein / Arzthaftung:
Die Betreuung von Klienten im Gefolge großer Schadensfälle (etwa Verkehrsunfälle) zählt seit Beginn zu meinen meistbetreuten Materien. Dabei geht es nicht nur um Schmerzengeld, sondern etwa auch um den Ersatz von Pflegekosten (für die kostenlose Betreuung der Unfallsopfer durch nahe Angehörige) und Verdienstentgang.
Durch den regelmäßigen Umgang mit Versicherungen können Prozesse oft vermieden werden. Da Versicherungen im Haftpflichtbereich auch Kostenbeiträge bezahlen, können sehr häufig alleine dadurch die Anwaltskosten gedeckt werden.
Ich kann Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich mit Nachdruck und Effizienz vertreten. Die Erfahrung zeigt, dass unvertretene Geschädigte oft beträchtlich weniger lukrieren, als anwaltlich unterstützte Personen.
Im Bereich der Arzthaftung hat sich in den letzten Jahrzehnten vieles zum Wohle der Rechtsschutzsuchenden verändert. Die umfassende Aufklärungspflicht der Ärzte ist oft ein Anknüpfungspunkt für verschuldensunabhängige Haftungen. Kunstfehler können durch Gutachter, die zur Unabhängigkeit verpflichtet sind, nachgewiesen werden.
Die häufige Abwicklung von Schadensfällen über die Patientenanwaltschaft und die Schiedsstellen der Ärztekammern sollte unbedingt anwaltlich begleitet werden. Größere Entschädigungssummen werden über diese Schiene selten erreicht und die Unterfertigung einer Abfindungserklärung sollte wohlüberlegt sein.
Erbrecht:
Verlassenschaften können mit anwaltlicher Vertretung bequem "schriftlich" abgewickelt werden. Eine Beratung, etwa im Bereich des Pflichtteilsrechtes, bei Verlassenschaftsschulden, unklaren letztwilligen Verfügungen oder widerstreitenden Erbserklärungen, ist in vielen Fällen unbedingt anzuraten.
Sobald minderjährige Erben oder Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, "mischt" auch das Pflegschaftsgericht mit und Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt, um das Verfahren möglichst effizient zu betreiben. Auch die zwischenzeitige Verwaltung und der Vermögenszugriff muss geplant werden.
Sonstiges:
Auch in anderen Rechtsbereichen, wie dem Strafrecht sowie dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht bin ich engagiert tätig.
Beispielhaft möchte ich auf Verfahren im Bereich des Abgaben - und Steuerrechtes, der Abfallwirtschaft, des Naturschutzrechtes, der Bau- und Raumordnung und korrespondierenden Entschädigungsverfahren hinweisen. Besonders qualifiziert sehe ich mich für die Verfassung von Rechtsmitteln, höchstgerichtlichen Beschwerden an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.