Ich erbringe meine Leistungen nicht nur in meiner Kanzlei, sondern komme gerne auch zu Ihnen.
Das Spezielle: verrechnet werden bei einer Fahrstrecke bis zu 15 km von meinem Kanzleisitz nur die vor Ort (bei Ihnen) erbrachten Leistungen, nicht aber Fahrtkosten und/oder Fahrzeiten.
Für die Inanspruchnahme dieses Vor-Ort-Services nennen Sie bitte drei Alternativ-Termine, damit ich ggf. bei Terminkollisionen gleich einen Auswahltermin für Sie parat habe.
Sie erhalten auf alle Fälle eine schriftliche Bestätigung für den Vor-Ort-Termin. Bei terminlichen Überschneidungen werde ich Sie rechtzeitig informieren.
Sie können den speziellen Vor-Ort-Service telefonisch oder hier anfordern.