JETZT mit der VORSORGEVOLLMACHT die Zukunft regeln
RECHTSANWALT
DR. ROBERT AFLENZER
Verteidiger in Strafsachen
Bürgermeister der
Marktgemeinde Pucking
Neubauerstraße 14/1
A-4050 TRAUN
Tel. 07229 21110
Fax: 07229 21823
Kanzleizeiten
Mo - Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di + Do 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
(auch außerhalb der
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Es genügt nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben; es muss auch durchgesetzt werden.
HONORAR
Grundsätzliche Auskünfte über das Honorar eines Rechtsanwaltes und damit zusammenhängenden Frage gibt die Rechtsanwaltskammer-Homepage in der Online Info-Broschüre "
Mein Recht ist kostbar
"
Folgende Honorarvereinbarungen biete ich an:
1. Tarifmäßiges Honorar:
Die anwaltlichen Leistungen werden tarifmäßig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet. Die Höhe des Honorars ist dabei von der Höhe des Streitwertes abhängig. Haben Sie keine sonstige Vereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt getroffen, wird das Honorar nach diesen Kriterien berechnet.
2. Pauschalhonorar:
Wenn die zu erbringenden Leistungen von Vornherein abschätzbar sind (etwa Standardverträge etc.) kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Ich berate Sie - wie jeder österreichische Rechtsanwalt - im Zuge der Honorarvereinbarung über die anfallenden vorhersehbaren Kosten und überlasse Ihnen - auf Wunsch - regelmäßige Kostenaufstellungen, damit Sie den Stand der Honorarforderung jederzeit kennen. Nach Abschluss der Rechtssache erhalten sie eine vollständig aufgeschlüsselte Honorarnote, aus der jede einzelne Leistung und die darauf entfallenden Kosten ersichtlich sind.
Damit meine Mandanten jedoch schon während des aufrechten Mandatsverhältnisses transparent über aktuelle Kosten informiert sind, nehme ich Teilabrechnungen oder eine Honorarakontierung vor.
Dieses wird selbstverständlich in der Endabrechnung berücksichtigt und im Falle der Kostentragung durch den Gegner an Sie refundiert. Sollte eine Rechtsschutzdeckung bestehen, wird meine diesbezügliche Leistung selbstverständlich mit Ihrer Versicherung abgerechnet.
3. Zeithonorar:
Wird eine Vereinbarung getroffen, dass ich Leistungen als Projektjurist erbringen soll, kann ein Zeithonorar vereinbart werden.
Erste anwaltliche Auskunft:
Im Rahmen einer ersten anwaltlichen Auskunft verschaffe ich mir in einem ca. 10 bis max. 15 -minütigen Gespräch einen ersten groben Überblick über Ihr Anliegen und kläre gemeinsam mit Ihnen ab, ob es erforderlich ist oder einen Sinn macht, Ihren Fall sachlich und rechtlich genau zu prüfen, welche Chancen und Risken für Sie bestehen und mit welchen Kosten weiterführende Tätigkeiten verbunden sind.
Diese erste anwaltliche Auskunft ist
kostenlos
, wenn
1. Sie bei Beginn der Besprechung in meiner Kanzlei ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft beanspruchen möchten
2. die Auskunftserteilung in meiner Kanzlei stattfindet
3. sie sich auf eine überschlägige Darlegung der Rechtslage und möglicher Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich vorgebrachter konkreter Rechtsfragen auf Grund unüberprüfter Information beschränkt und
4. nicht länger als 15 Minuten dauert.
Die Auskunftserteilung ist nicht möglich in Sachen, in welchen der Auskunftssuchende bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten ist sowie zur Überprüfung bereits abgeschlossener Rechtsstreitigkeiten bei Gericht.
Die erste anwaltliche Auskunft kann für jeden Fall nur 1x in Anspruch genommen werden. Sie begründet kein weiteres Mandatsverhältnis und kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Rec
htschutzversicherung:
Seit 1995 herrscht bei allen Rechtsschutzversicherungen zwingend die freie Anwaltswahl. Eine Einschränkung gibt es nur im Bereich des Beratungsrechtsschutzes. Ihre Versicherung kann Ihnen höchstens einen Rechtsanwalt empfehlen, die freie Wahl liegt aber bei Ihnen. Ich hole selbständig für Sie die Deckungserklärung ein; Sie haben diesbezüglich keinen Verwaltungsaufwand. Von mir werden seit Jahren mit allen österreichischen Rechtsschutzversicherungen bedeutende Schadensfälle abgewickelt.