NEIN - das erste Gespräch bei einem Rechtsanwalt ist grundsätzlich nur dann kostenlos, wenn das mit dem Klienten vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung anbietet oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die einen Beratungsrechtsschutz beinhaltet.
Der Grund: ein Rechtsanwalt erbringt auch im Rahmen der Erstberatung eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann, dies sogar bei Telefonaten.
Kostenlose Rechtsberatungen werde von mehreren Kammern - so auch von der Rechtsanwaltskammer - und Interessensvertretungen angeboten.