Kfz-Schaden: Internetwrackbörse und Schadensminderungspflicht des Geschädigten - Wer sein bei einem Unfall durch Fremdverschulden beschädigtes Kfz einem lokalen Gebrauchtwagenhändler verkauft, verletzt seine Schadensminderungspflicht dadurch, dass er sein Wrack nicht an einen über Internetwrackbörsen ermittelten, einen höheren Kaufpreis anbietenden Käufer verkauft, in der Regel nur dann, wenn ihm vor dem Verkauf ein solches Angebot vom gegnerischen Haftpflichtversicherer "auf dem Silbertablett" serviert worden ist (OGH 14. 3. 2013, 2 Ob 18/13f)