Wird ein Unternehmen, das Geschäftsräumlichkeiten mietet, verkauft, kann der Liegenschaftseigentümer gemäß § 12a MRG die Miete auf den angemessenen Hauptmietzins anheben. Das gilt sowohl bei einem Asset-Deal als auch bei einem Share-Deal, also bei Veräußerung der Anteile an dem Unternehmen. Verletzt der Geschäftsführer seine Anzeigepflicht, so wird er gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig, er haftet gleichrangig mit der Mietergesellschaft (OGH 23.12.2014, 1 Ob 125/14k)