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RECHTSANWALT
DR. ROBERT AFLENZER

 
Verteidiger in Strafsachen
 
Bürgermeister der
Marktgemeinde Pucking
 
Neubauerstraße 14/1
A-4050 TRAUN
 
Tel. 07229 21110
Fax: 07229 21823
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RECHTSPRECHUNG Familienrecht

Erbringt ein Dritter, der vorerst - sei es, weil er die Vaterschaft in der Meinung, Vater zu sein, anerkannt hat oder als Vater festgestellt wurde - unterhaltspflichtig war, Unterhaltsleistungen, so steht ihm nach Beseitigung des ihn als Vater feststellenden Rechtsaktes (Unwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses oder Gerichtsurteil) - außer bei Schenkungsabsicht gegen den in Wahrheit nach dem Gesetz Unterhaltspflichtigen ein Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB zu. Der Umfang dieses Ersatzanspruches bestimmt sich einerseits nach der Leistung des Scheinvaters, er ist aber anderseits auch durch die dem wahren Unterhaltsschuldner nach dem Gesetz obliegende Unterhaltsverpflichtung begrenzt
(OGH 9.9.1992, 2 Ob 570/92)
Schadenersatz wegen Beeinträchtigung des Verhältnisses eines Kindes zum anderen Elternteil (OGH 12. 4. 2011, 4 Ob 8/11x)
Mit Stufenklage klagbarer Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Auskunftserteilung (Rechnungslegungsanspruch), wenn er ein bestimmtes Klagebegehren auf Leistung nur mit erheblichen Schwierigkeiten, die durch eine solche Abrechnung beseitigt werden können, zu erheben vermag, wenn dem Verpflichteten die Auskunftserteilung nach redlicher Verkehrsauffassung zumutbar ist (OGH 11.5.2007, 10 Ob 47/07w)
Für Sie gelesen: "Die Ermittlung von Unterhaltsbemessungsgrundlagen bei Dienstnehmern" (iFamZ Mai/2008 - S. 122 f.) - "Wie sind die einzelnen Positionen eines (Jahres)Lohnzettels/Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen?"
"Werkzeuge" für die Berechnung des Kindesunterhaltes finden Sie in "Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt"
"Kuckucksväter" und die Frist zur Bestreitung der ehelichen Abstammung
(OGH 26. 7. 2012, 8 Ob 120/11x)
Eine Obsorgeregelung, wonach beide Elternteile jeweils mit einem Teil der Obsorge betraut sind, ist unzulässig (OGH 20. 11. 2012, 2 Ob 153/12g)
Krankenhaus-Taggelder muss sich der Unterhaltspflichtige nicht anrechnen lassen (OGH 24. 1. 2013, 8 Ob 1/13z)
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