Vollstreckbarerklärung eines tschechischen Schiedsspruchs: Sieht ein Schiedsvertrag vor, dass der Schiedsspruch einer Überprüfung durch ein weiteres Schiedsgericht ("Oberschiedsgericht") unterliegen soll, ist er erst vollstreckbar, wenn das Schiedsverfahren durch Entscheidung des Überprüfungsschiedsgerichts beendet ist (OGH, 16. 4. 2013, 3 Ob 39/13a)