raklogo1.gif
RECHTSANWALT
DR. ROBERT AFLENZER

 
Verteidiger in Strafsachen
 
Bürgermeister der
Marktgemeinde Pucking
 
Neubauerstraße 14/1
A-4050 TRAUN
 
Tel. 07229 21110
Fax: 07229 21823
Kanzleizeiten
 
Mo - Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di + Do 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 
Termine nach Vereinbarung
(auch außerhalb der
Kanzleizeiten möglich)
robert.jpg
Impressum
 
Kontakt
 
Es genügt nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben; es muss auch durchgesetzt werden.
qrcode

RECHTSPRECHUNG Eherecht

Eine Wegweisungsverfügung führt nicht automatisch zur Bejahung des überwiegenden Verschuldens (OGH, 17.02.2011, 2 Ob 192/10i)
Der "angemessene Unterhalt“ soll höher als der notdürftige Unterhalt (das Existenzminimum) sein. Ein Anspruchskriterium für einen Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG ist, dass der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet werden darf. Der Unterhalt, der gemäß Abs 1 oder Abs 2 gewährt wird oder auch aufgrund von Billigkeitserwägungen iSd Abs 3 gemindert wurde, kann nach Abs 4 (noch einmal) gemindert werden, wenn der verpflichtete Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährden würde. In diesem Fall müsste er nur soviel an Unterhalt leisten, wie es mit Rücksicht auf die Bedürftigkeit und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des berechtigten Ehegatten der Billigkeit entspricht. Erscheint aus Billigkeitsgründen eine Reduktion geboten, so kann diese unter Umständen sogar bis hin zum gänzlichen Entfall der Unterhaltsverpflichtung führen (OGH, 29.03.2011, 2 Ob 62/10x)
"Gewöhnliche" Geldforderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft gehören zur Aufteilungsmasse (OGH, 2 Ob 143/07d)
Eine übermäßige Zuwendung zum Beruf und ein damit verbundenes häufiges Alleinlassen  des Ehegatten kann grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung darstellen. Der drohende Verlust einer Erwerbsmöglichkeit kann aber eine berufsbedingte lange Abwesenheit eines Ehegatten vom inländischen Familienwohnsitz allenfalls rechtfertigen (OGH, 06.05.2008, 1 Ob 30/08f)
Trotz einer bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung der Ehe kann die Verletzung von weiterhin schutzwürdigen Interessen des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder bei der Verschuldensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben (OGH, 29.3.2011, 2 Ob 230/10b)
Überwiegendes Verschulden des Ehepartners, der durch unbeherrschtes, lautes, herabsetzendes, beleidigendes und demütigendes Verhalten die Verflachung der geistigen Gemeinschaft der Ehe und damit deren Zerrüttung mitverursacht, während der andere inaktiv und bequem ist und Aussprachen aus dem Weg geht (OGH 2.2.1989, 7 Ob 513/89)
Scheidung wegen Geisteskrankheit: Apallisches Syndrom (Wachkoma) erfüllt diesen Scheidungsgrund (OGH 11. 10. 2012, 1 Ob 132/12m)
Ehebrecher muss kein Schmerzengeld zahlen (OGH 1. 8. 2012, 1 Ob 134/12f)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch den berechtigten Ehegatten - Ein einmal erloschener Unterhaltsanspruch lebt nicht wieder auf. Das gilt auch für den verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruch
(OGH 7. 3. 2013, 1 Ob 253/12f)
Der Ausspruch überwiegenden Verschuldens setzt – abweichend vom sonstigen Sprachgebrauch – voraus, dass das Verschulden des einen Teils erheblich schwerer wiegt. Auch ältere Eheverfehlungen sind in die Gesamtabwägung einzubeziehen (OGH 30.7.2013, 2 Ob 107/13v)
Download der Entscheidungen im Volltext (.pdf-Format) durch Anklicken des Leitsatzes